On-Chain-Fondssicherheit.com Blog Neues EU-Gesetz schützt besser vor Betrug bei IBAN-Überweisungen

Neues EU-Gesetz schützt besser vor Betrug bei IBAN-Überweisungen

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Stellen Sie sich vor, Sie überweisen Geld an den Elektriker Meier GmbH, tippen aber versehentlich die IBAN der Meyer GmbH ein. Bisher wäre das Geld möglicherweise einfach auf dem falschen Konto gelandet.

Ein neues EU-Gesetz, welches ab dem 9. Oktober 2025 in Kraft tritt, soll solche Pannen und gezielten Betrugsversuche nun verhindern. Doch wie funktioniert das?

Was ist der IBAN-Name-Check?

Der IBAN-Name-Check (oft auch „IBAN-Name-Matching“ oder „Kontoinhaberabgleich“ genannt) ist eine neue Sicherheitsmaßnahme, die Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtend einführen müssen. Kern der Sache ist ein einfacher, aber wirkungsvoller Abgleich:

Bevor eine Überweisung ausgeführt wird, prüft das System der eigenen Bank, ob der von Ihnen eingegebene Name des Empfängers mit dem namen, der bei der empfangenden Bank für die angegebene IBAN hinterlegt ist, übereinstimmt.

Wie funktioniert die Prüfung in der Praxis?

Die Abfrage läuft vollautomatisch und in Sekundenschnelle im Hintergrund ab. Sie als Kunde bekommen dann eine von drei möglichen Rückmeldungen:

  1. Übereinstimmung (Match): Name und IBAN passen zusammen. Die Überweisung kann ohne weitere Verzögerung durchgeführt werden.
  2. Keine Übereinstimmung (No Match): Der eingegebene Name weicht stark von dem hinterlegten Kontoinhabernamen ab. In diesem Fall wird die Überweisung gestoppt. Sie werden von Ihrer Bank gewarnt und müssen die Daten überprüfen.
  3. Eingeschränkte Übereinstimmung (Partial Match): Der Name ähnelt dem hinterlegten Namen, weicht aber in Details ab (z.B. „J. Müller GmbH“ statt „Johannes Müller GmbH“). Die Bank wird Sie auf den Unterschied hinweisen. Sie können dann selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung dennoch freigeben oder die Daten korrigieren möchten.

Welche Vorteile bringt das neue System?

  • Schutz vor Tippfehlern: Der häufigste Grund für falsche Überweisungen – Vertipper in der IBAN – wird damit nahezu ausgeschlossen. Die IBAN 12345… gehört nun einmal nicht zur Firma „Meier“, wenn sie eigentlich Herrn „Meyer“ gehört.
  • Bekämpfung von Betrug (CEO-Fraud, Fake-Rechnungen): Kriminelle, die mit gefälschten Rechnungen oder gefakten E-Mails der Geschäftsleitung („Bitte überweisen Sie dringend auf dieses neue Konto…“) arbeiten, werden ausgebremst. Stimmt der Name des Betrügers nicht mit dem erwarteten Firmennamen auf dem Konto überein, schlägt das System Alarm.
  • Mehr Sicherheitsgefühl: Kunden können Überweisungen, besonders hohe Summen, mit einem deutlich besseren Gefühl tätigen.

Die Kehrseite: Nicht alles ist perfekt

Das neue System ist definitiv eine Verbesserung, doch es gibt auch einige Nachteile:

  • Kein 100%iger Schutz: Kriminelle könnten Konten auf genau den Namen anmelden, den sie für ihren Betrug verwenden (z.B. „Meier Elektrik GmbH“). In diesem Fall würde die Prüfung eine Übereinstimmung melden, obwohl es sich um einen Betrug handelt. Diese Vorgehensweise ist allerdings wesentlich aufwendiger und schwieriger für Betrüger.
  • Probleme mit Sonderfällen: Bei manchen Konten, die auf mehrere Namen lauten (z.B. gemeinsame Ehegattenkonten) oder sehr lange Firmennamen, könnte es zu Fehlermeldungen kommen, obwohl alles korrekt ist.
  • Datenschutz: Die Abfrage erfordert einen europaweiten Abgleich von Kontodaten. Die EU-Gesetzgeber haben hier jedoch hohe Datenschutzstandards als Voraussetzung festgelegt. Die Banken tauschen nur das absolute Minimum an Informationen aus, das für die Prüfung nötig ist.

Fazit

Der verpflichtende IBAN-Name-Check ist ein großer und wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr. Auch wenn er keinen absoluten Schutz vor Betrug bieten kann, wird er doch eine enorme Hürde für Kriminelle darstellen und die alltäglichen, kostspieligen Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern massiv reduzieren. Es lohnt sich also, bei der nächsten Überweisung auf die Rückmeldung der Bank zu achten – sie könnte Sie vor einem großen Ärgernis bewahren.

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25. August 2025 · 4 Minunten Lesezeit
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